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   OVG Sachsen, 09.10.2012 - 5 D 59/12   

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https://dejure.org/2012,34312
OVG Sachsen, 09.10.2012 - 5 D 59/12 (https://dejure.org/2012,34312)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.10.2012 - 5 D 59/12 (https://dejure.org/2012,34312)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 5 D 59/12 (https://dejure.org/2012,34312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 114 S. 1
    Unterhaltsvorschuss, Lebensmittelpunkt, Amtsermittlung, alleinerziehend, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2012 - 5 D 59/12
    8 Dementsprechend ist zunächst im Wege der Amtsermittlung soweit möglich festzustellen, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes in diesem Sinne seit Februar 2011 lag, so dass der vorliegenden Klage eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO nicht abgesprochen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 19. April 2007 - 12 C 07.580 -, juris Rn. 3/4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 16 E 858/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Besondere Notlage bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2012 - 5 D 59/12
    Angesichts dessen sind die typischen finanziellen Erschwernisse des Kindes eines alleinerziehenden Elternteils, die der Unterhaltsvorschuss mindern soll, schon dann nicht mehr hinreichend sicher feststellbar, wenn der andere Elternteil oder Dritte quantitativ und qualitativ wesentlich - nicht notwendig völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirken (OVG NRW, Beschl. v. 14. August 2007 - 16 E 858/05 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 19.04.2007 - 12 C 07.580
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2012 - 5 D 59/12
    8 Dementsprechend ist zunächst im Wege der Amtsermittlung soweit möglich festzustellen, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes in diesem Sinne seit Februar 2011 lag, so dass der vorliegenden Klage eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO nicht abgesprochen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 19. April 2007 - 12 C 07.580 -, juris Rn. 3/4).
  • OVG Sachsen, 24.03.2015 - 5 D 117/14

    Rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung nach übereinstimmender

    8 Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i. S. v. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags maßgebend (u. a. SächsOVG, Beschlüsse v. 9. Oktober 2012 - 5 D 59/12 -, juris Rn. 5, v. 24. November 2010 - 5 D 162/10 -, juris Rn. 4, v. 17. Mai 2001 - 5 BS 23/01 -, juris Rn. 8 sowie v. 18. Januar 2001 - 5 BS 272/00 -, juris Rn. 8).
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